So Leute, jetzt wird's Ernst.... Wie das wohl von unseren Richtern ausgelegt werden wird?

§ 130 Abs. 5 StGB n.F. stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

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