Ich fordere hiermit öffentlich das Bundeskriminalamt auf, umgehend tätig zu werden!
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. … plus
§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Die Rechtslage ist eindeutig! Es sei denn, Eure linksextreme Chefin wünscht das nicht! Oder binden Prinz "Rolli"-Reuß und seine Rollator-Gang noch Eure Ressourcen?