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Ich fordere hiermit öffentlich das Bundeskriminalamt auf, umgehend tätig zu werden!

§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
…
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§ 126 StGB
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Die Rechtslage ist eindeutig!
Es sei denn, Eure linksextreme Chefin wünscht das nicht!
Oder binden Prinz "Rolli"-Reuß und seine Rollator-Gang noch Eure Ressourcen?

Bin gespannt, wie das weitergeht!

Deutschland immer zuerst!

Tim K.

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