Nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Gunsten von Renate Künast („Grüne“): „Wieso messen die Gerichte mit zweierlei Maß, Herr Brandner?“
Die „Grüne“-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat 22 Personen wegen massiver Beleidigungen angezeigt. Das erste Gericht erklärte sinngemäß: Derartiges müsse eine Politikerin aushalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch: Nö, muss sie nicht.
Ist ja alles gut und schön, bleibt nur die Frage: Wieso dürfen eigentlich nur linksgerichtete Menschen nicht beleidigt werden, warum sieht die Justiz beispielsweise nur zu, wenn demokratisch gewählte Politiker von der AfD als „Nazis“ oder Ähnliches beschimpft werden?
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Nichts neues insofern.
Auffallend ist in der Tat, dass gerade SPD und Grüne, aber allgemein Staatsbürokraten diese Anzeigen stellen. Austeilen aber nicht einstecken können.
" Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke ".
" Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock ".
Josef Goebbels , medialer Manipulator , linkerBrüllaffe und Schrumpelgermane , 1931 in " Der Angriff " einem Hetzblatt der Nazi's !
War bei der Gründung der Grünen - Scheiße nicht auch DNA der NSDAP vorhanden !🙃🙃🙃💩💩💩💀💀💀