Keine Ahnung wie es in Itaka läuft. Geht man in DE dazwischen gilt folgendes: - es gibt verschiedene Möglichkeiten. Aber die tollste ist, spätestens vor Gericht, also wenn dem Ölauge vom Deutschen wehgetan wurde - und der Deutsche nicht mindestens 10 zeugen bringen kann das er nicht angefangen hat - , bekommt der Deutsche mindestens 3 Monatsgehälter Strafe aufgebrummt. Wenn das Ölauge dann noch einen geilen Ra hat, muss der Deutsche noch paar Monatsgehälter Schmerzengeld bezahlen.
Und der Richter fährt danach fröhlich und zufrieden nach Hause und lacht sich eins.
Vera
Jetzt macht auch das Wort "Rudelbumsen" einen Sinn.
Damit Gegenwehr gegen die sehr übliche wie feige Überzahl migrantischer Verbrecher möglich ist, muß bei uns einfach ins Grundgesetz, was in der tschechischen Verfassung steht: jedermann hat das Recht, eine Waffe zu besitzen. Komischerweise gibt es dort kein ausuferndes Problem mit migrantischer Kriminalität. Wir sollten das unbedingt austesten. Das ist eine Aufgabe für den Gesetzgeber.
Geht man in DE dazwischen gilt folgendes:
- es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Aber die tollste ist, spätestens vor Gericht, also wenn dem Ölauge vom Deutschen wehgetan wurde - und der Deutsche nicht mindestens 10 zeugen bringen kann das er nicht angefangen hat - , bekommt der Deutsche mindestens 3 Monatsgehälter Strafe aufgebrummt.
Wenn das Ölauge dann noch einen geilen Ra hat, muss der Deutsche noch paar Monatsgehälter Schmerzengeld bezahlen.
Und der Richter fährt danach fröhlich und zufrieden nach Hause und lacht sich eins.