wer bitteschön will Euch in einem Bußgeldverfahren beweisen , dass ihr zu Unrecht keine Maske aufgesetzt habt. Vorausgesetzt ihr macht von Eurem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Es gibt an die 50 Studien, die die Wirksamkeit der Masken widerlegen und, oder eine Gefährdung beweisen. Keine einzige, die einen Nutzen aufzeigen. Also kann niemand vom Gesetzgeber dazu gezwungen werden da dieser eine Haftung bei einem eventuellen Schaden ablehnt. Also braucht ihr auch nicht euren Arzt belasten wenn ihr ein Attest habt dieses dann als Fälschung angezweifelt wird. Also lasst euch einen Bußgeldbescheid schicken gebt bei Kontrollen der Polizei nur eure Personalien an und sonst keine Aussagen.
Und wie schon gestern gesagt beim Spazierengehen benötigt man keine Anmeldung und so auch keine Maske
Matthias Matze
Wenn jetzt im "Kessel"" alle Haustüren aufgehen und die Spaziergänger reingebeten werden, zur Gründung einer Partei. Dann bewachen diese Schlägertrupps nur noch leere Straßen.
In Gauernitz auf der alten B 6 sind 19:30 acht Sixpacks mit Blaulicht Richtung Meissen durchgejagt. Keine Ahnung, wo die hin wollten; Heinrichsplatz war ja nix