Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Konkret kritisierte die GFF Regelungen, die das BKA ermächtigen, Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich zu überwachen. Sie beanstandeten zudem, sensible personenbezogene Daten könnten schon wegen vager Anhaltspunkte oder bloßer Vermutungen umfangreich auf Vorrat gespeichert und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen genutzt werden.
Der gemeinnützige Verein sah damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und forderte konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten. „Die derzeitige Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten durch das BKA wendet inkonsistente Maßstäbe an und schützt nicht ausreichend vor den Risiken polizeilichen Datensammelns“, erklärt die GFF auf ihrer Internetseite


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