So lange will man offenbar nicht warten – zumal die geplante Gleichschaltung des Bundesverfassungsgerichtes durch linientreue linksradikale Richter noch lange nicht erreicht ist, sondern aktuell von Rückschlägen gezeichnet ist, gerade seit der vorerst gescheiterten Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die aus ihrer Gutheißung eines AfD-Verbotsverfahrens ja keinen Hehl machte, wie auch aus ihrem Bedauern darüber, dass selbst Erfolgsfall leider die 10 Millionen AfD-Wähler damit nicht, so wörtlich, “beseitigt” seien.

Dass die Rechtsgrundlage seines selbstherrlichen anmaßenden Vorstoßes, der die Berufsverbote der 1970er Jahre in den Schatten stellt, weniger als dünn ist, scheint sogar Ebling bewusst zu sein; die verschärfte Verwaltungsvorschrift, auf die er sich bezog, wurde bezeichnenderweise bislang noch nicht einmal veröffentlicht. Auf diesbezügliche Medienanfragen erklärte sein Ministerium: „Vor offizieller Veröffentlichung können wir dieses Dokument leider nicht zur Verfügung stellen.“ Wann diese erfolgt, wisse man nicht, da dies nicht in der Hand des Ministeriums liege. Noch abstruser war die Reaktion der Sprecherin auf die Frage, warum Ebling dann überhaupt vorgeprescht sei und nicht auf die Veröffentlichung der geänderten Vorschrift gewartet habe: „Sie sind nicht der Erste, der danach fragt“. Offenbar sind also selbst die eigenen Untergebenen im Ministerium sprachlos über den handwerklichen und taktischen Dilettantismus der Super-Demokraten, denen diese Republik in die Hände gefallen ist.

Doch nicht nur Rheinland-Pfalz, auch andere Bundesländer versuchen immer ungeduldiger, AfD-Mitglieder gezielt vom öffentlichen Dienst fernzuhalten oder sie aus dem Staatsdienst zu verdrängen. Pauschal und ohne Einzelfallprüfung ist dies gleichwohl rechtlich unzulässig – wie gerade die SPD, aus deren Reihen viele den Radikalenerlass vor über 40 Jahren vehement bekämpften, wissen sollte. Die, die hier “gegen rechts” mit allen Mitteln und rechtswidrigen Methoden vorgehen, realisieren nicht einmal, dass sie historisch nahtlos genau an dem Faschismus anknüpfen, den sie vorgeblich bekämpfen wollen: Was hier betrieben wird, ist de facto eine Neuauflage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum der Nazis von 1933. Auch darin wurden willkürlich festgelegte Gruppen einfach zu Staatsfeinden erklärt, ihnen der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt und bereits verbeamtete Personen hinausgedrängt. Die öffentliche Verwaltung soll so wirksam eingeschüchtert, auf Linie gebracht und Oppositionelle ferngehalten werden. Das einzige, was sich in 92 Jahren geändert hat, ist die Definition von Staatsfeind.

Ganz abgesehen von der bleckenden und schockierenden Demokratieverachtung einer Politikerkaste, die nichts aus der Geschichte gelernt hat, gibt schlichtweg keine rechtlich zulässige Grundlage für das, was Ebling und andere hier planen. Nochmals: Das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes hat keine rechtliche Wirkung – und Menschen den Zugang zum öffentlichen Dienst zu verweigern, nur weil sie Mitglied einer nicht verbotenen Partei sind, ist nicht nur offenkundig absurd, sondern ein ungeheuerlicher Dammbruch im Kampf eines abgewirtschafteten Parteienblocks um seine schwindende Macht. So lange das Bundesverfassungsgericht noch nicht völlig zum Werkzeug dieser Parteien herabgesunken ist, besteht noch Hoffnung, dass diesem Irrsinn Einhalt geboten wird – wenngleich sich das Zeitfenster schließt.

https://ansage.org/linksfaschismus-voraus-rheinland-pfalz-stellt-sich-in-die-tradition-von-radikalenerlass-und-ns-beamtengesetz/

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