Am 28.01.2021 wurde die 8-seitige Verbotsverfügung zugestellt. Der Behörde wird die Untersagung nicht vorgeworfen, sie ist nur ausführendes Organ herrschender Politik. Darauf wird zu einem späteren Zeitpunkt dezidierter eingegangen werden.
In der Verfügung wurde impliziert, dass dies als Anti-Corona Demo angemeldet wurde, diese Aussage ist schlichtweg FALSCH. Klar wurde dargelegt, dass der Widerstandsgruppe Herbert Richter gedacht werden sollte mit dem Verweis auf familiäre Hintergründe.
Weiter führte die Behörde aus, dass es zu Gegendemonstrationen kommen könnte und dadurch mit Körperverletzungsdelikten zu rechnen sei.
Auch wurde die Demo mit dem ausführlichen Hinweis untersagt, dass ein, von ihr nicht namentlich genannter „vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufter Provokateur“ *wahrscheinlich teilnehmen* KÖNNTE. Offenbar ist damit ein Hallenser gemeint, der zu diesem Zeitpunkt eine Demonstration AUßERHALB von Halle angemeldet hat.
Mehr dazu zu einem späteren Zeitpunkt.
2 comments
Gernot Gusner
Das sind alles "Gründe", die schon zigmal gerichtlich gescheitert sind.