Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf Das Umweltschadensgesetz soll geändert werden. Hintergrund ist die Neufassung einer EU-Verordnung, die Deutschland verpflichtet, die EU regelmäßig über Umweltschadensfälle zu informieren.
via hib - heute im Bundestag
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