Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gegen die SPD-Vorsitzende Saskia Esken
§ 130 StGB besagt, dass (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die BES Esken hat am 01.05.2024 in einem Fernsehinterview im ORF folgende Äußerungen von sich gegeben: Der Moderator Armin Wolf fragte die BES Esken: "Vergleichen Sie jetzt die AfD mit Goebbels?" Esken: "Ja! Das ist eine Nazi-Partei." Wolf: „Ist eine solche Aussage nicht maßlos übertrieben?“ Esken: "Nein!"
Der Straftatbestand des § 130 StGB (3) liegt hier eindeutig vor.
Gemäß Wikipedia war Paul Joseph Goebbels (* 29. Oktober 1897 in Rheydt; † 1. Mai 1945 in Berlin) einer der einflussreichsten Politiker während der Zeit des Nationalsozialismus und einer der engsten Vertrauten Adolf Hitlers. … Durch antisemitische Propaganda und Aktionen wie die Novemberpogrome 1938 bereitete er ideologisch die Deportation und anschließende Vernichtung von Juden und anderen Minderheiten vor und gilt damit als einer der entscheidenden Wegbereiter des Holocausts.
Die Gleichsetzung einer demokratischen Partei, die weder verboten ist noch irgendwelche Straftaten des Völkermords billligt oder propagiert mit dem Demagogen "Goebbels", verharmlost dadurch in unerträglicher Art und Weise die Gräueltaten der Nationalsozialisten. Denn die logische Folge kann dann ja nur heißen, dass die unsagbaren Verbrechen der Nationalsozialistischen Willkürherrschaft genau so begangen worden sind, wie heute die AfD handelt. Demzufolge bzw. Saskia Esken nach kann das ja damals dann nicht so schlimm gewesen sein. Dies ist eine widerwärtige und abscheuliche Verharmlosung seitens der BES Esken.
Ich stelle Strafantrag für alle in Frage kommenden Straftaten.
Mit freundlichen Grüßen
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🦁Carsten Schwieder
Sehr gut 👊🏽 es reicht 👍🏼
stefan s
Esken hat diese (milde formuliert) "fragwürdige" Aussage im ORF, sprich in Österreich gemacht. Können Taten, die im Ausland begangen werden, nach deutschem Recht aber strafbar sind, in Deutschland geahndet werden? Gibt es den selben Paragraphen auch in Österreich und wenn ja wäre dann nicht die österreichische Justiz zuständig?
...und was nutzt das alles, die machen sowieso weiter. Nur Ihr könnt das ändern. Jagt sie in die Hölle, wo sie herkommen. Aber dazu gehört Mut, den Ihr nicht habt!!!
Kein Stafantrag gegen Politschranzen geht durch,,,,,,KEINER,,,,,,weil 1.-arbeiten die da oben unter der ELO-Verfassung=übergeordneter Rechtskreis .Nicht mal der Generalbundesanwalt kann oder wird da irgendwas tun.2.-schaut mal was unter dem § 129 StGB so steht.im Besonderen unter dem Absatz 1.Alleine das Merkel wurde bisher rund 89.000 mal angezeigt,,,,,,,KEINE Chance—————