Keine Entwarnung: Trotz Haftentlassung muss Dr. Bianca Witzschel wieder ins Gefängnis!Wir freuen uns für Bianca, deren U-Haft vorerst beendet ist und die seit heute Mittag wieder unter uns verweilt. Aber: Das Urteil von 2 Jahren und 8 Monaten Haft hat unabhängig von ihrer Entlassung (formal: der Außervollzugsetzung des Haftbefehls) weiter Bestand.
Zwar werden die verbüßten 15 Monate Haft auf die Gesamtdauer angerechnet, nach Rechtskraft des heutigen Urteils muss sie jedoch unverzüglich wieder in das Gefängnis. Im besten Fall kann Bianca nach einem Monat einen positiv beschiedenen Antrag auf Entlassung nach der Hälfte der Strafe stellen, im schlechtesten Fall muss sie noch weitere siebzehn Monate in Haft bleiben - das liegt wieder in den Händen des Gerichtes. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil, was aus Sicht der Anklagebehörde zu mild ausgefallen ist, sogar noch Rechtsmittel eingelegt und sich die Strafe erhöhen könnte.
Das Drama ist daher noch lange nicht ausgestanden. Umso wichtiger ist es, weiter Solidarität zu zeigen.Binnen weniger Stunden haben bereits fast 4000 Mitstreiter die Solidaritätserklärung für Dr. Bianca Witzschel unterzeichnet. Du noch nicht? Dann nimm Dir wenige Augenblicke Zeit und trag dich ein:
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