Mund-Nase-Bedeckungen und andere selbst hergestellte Masken sind keine persönliche Schutzausrüstung, sondern sind als Bekleidungsgegenstand einzuordnen. Sie schützen daher nicht wie partikelfiltrierende Schutzmasken gemäß DIN EN 149 und sind keine persönliche Schutzausrüstung, kein Atemschutz und kein Medizinprodukt.