So wie ich das sehe sind die Nachverfolgungen in diesen Brief Datenschutztechnisch im Ramen des Gesetzes, da nur Informationen verwendet wurden die öffentlich zugänglich sind (wie etwa der Name des Arztes, der als unglaubwürdig eingestuft wurde), die gesetzlich zu überprüfen sind (wie die Einsicht des Attests zur durchsetzung der Maskenpflicht), oder deren Nutzung von ihnen genemigt wurde. (im dsgvo Teil des Kundenvertrages mit der Bibliothek geregelt wie z.B. ihr Name und ihre Anschrift). Die Verwendung von Name und Anschrift müssten auch durch die Meldepflicht von Verstößen gegen die Maskenpflicht erlaubt sein.
Hinzuzufügen ist, dass ich zwar kein Jurist bin aber Beruflich mich mit Datenschutz und Datensicherheit in Form eines Firmeninternen Kurses beschäftigt habe.
Knackpunkt an der ganzen Sache ist, dass ich in der Bibliothek gar nicht angemeldet bin. Lediglich in der Ortschaft. Da aber die Bibliothek zwar der Verwaltung untersteht, aber eine eigenständige Einrichtung darstellt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Datenschutztechnisch relevant sein dürfte.
Die Dame hat mein Attest zur Datenerhebung genutzt und diese Daten ungefragt an die Behörde weitergeleitet. Hätte Sie mich direkt angezeigt, hätte ich es verstanden, aber sie hat die Daten zur Weitergabe benutzt ohne meine Erlaubnis. So ist zumindest mein Verständnis des Datenschutzes.
Ich denke dennoch, dass bei der Meldung eines ungültigen Zertifikats die Verwendung der darauf befindlichen Daten erlaubt ist, da das ja auch nur Name und Anschrift ist. Die Mitarbeiterin hat ja demnach ihre Meldepflicht wahrgenommen, und sie kann ja schlecht unbekannt melden wenn sie Namen etc kennt. Falls ihnen das so sehr wichtig ist, kommen sie nicht drum herum das mit einen Anwalt zu besprechen. Um aber keine späteren Strafen zu erhalten empfehle ich sich erst um das nachreichen eines gültigen Zertifikates zu kümmern, das sollte ja beim Hausarzt recht schnell gehen.
Nochmals, das ist ein absolut reguläres Attest und nicht von mir selbst ausgedruckt :-) Es ist ein Stempel mit Unterschrift drauf, nichts runtergeladenes ala Blanko Rezept. Ob man mir das nun glauben will oder nicht, ist mir egal.
Wie sieht es datenschutzrechtlich aus? Die Nachverfolgung meiner Daten, die ich nicht genehmigt habe. Dazu noch die Weitergabe an weitere Personen?
Ich gehe davon aus, dass das nicht einwandfrei ist...
da nur Informationen verwendet wurden die öffentlich zugänglich sind (wie etwa der Name des Arztes, der als unglaubwürdig eingestuft wurde),
die gesetzlich zu überprüfen sind (wie die Einsicht des Attests zur durchsetzung der Maskenpflicht),
oder deren Nutzung von ihnen genemigt wurde. (im dsgvo Teil des Kundenvertrages mit der Bibliothek geregelt wie z.B. ihr Name und ihre Anschrift).
Die Verwendung von Name und Anschrift müssten auch durch die Meldepflicht von Verstößen gegen die Maskenpflicht erlaubt sein.
Knackpunkt an der ganzen Sache ist, dass ich in der Bibliothek gar nicht angemeldet bin. Lediglich in der Ortschaft. Da aber die Bibliothek zwar der Verwaltung untersteht, aber eine eigenständige Einrichtung darstellt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Datenschutztechnisch relevant sein dürfte.
Die Dame hat mein Attest zur Datenerhebung genutzt und diese Daten ungefragt an die Behörde weitergeleitet. Hätte Sie mich direkt angezeigt, hätte ich es verstanden, aber sie hat die Daten zur Weitergabe benutzt ohne meine Erlaubnis. So ist zumindest mein Verständnis des Datenschutzes.
Falls ihnen das so sehr wichtig ist, kommen sie nicht drum herum das mit einen Anwalt zu besprechen.
Um aber keine späteren Strafen zu erhalten empfehle ich sich erst um das nachreichen eines gültigen Zertifikates zu kümmern, das sollte ja beim Hausarzt recht schnell gehen.
https://www.eifler.at/
Scheint wohl auch weiterhin Gültigkeit zu besitzen. Zumindest wenn man dem Rechtsanwalt glauben schenken mag.
Ich bin übrigens auf der seite der Stadt in diesen Fall. Denn ein selbst ausgedrucktes Zertifikat scheint mir in jeden fall sehr Zweifelhaft.
Ich bin eben auf meiner Seite ;)