Ohne vorherige abschließende Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2020, über eine Reihe von Vorlagen ab: Luftverkehrsabkommen mit Mexiko: Der Bundestag stimmt über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (19/24224) ab. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und Mexiko gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt. Der Entscheidung liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25157) zugrunde. Sonderzahlung: Der Bundestag entscheidet über eine einmalige Sonderzahlung an Beamte und Soldaten anlässlich der Covid-19-Pandemie auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/24839). Danach sollen Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfänger noch im laufenden Jahr "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie" eine solche Sonderzahlung erhalten. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf geregelt werden, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet wird. Zur Entscheidung legen der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschusses einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. Umweltschadensgesetz: Der Bundestag stimmt über einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (19/24230) ab. Damit kommt sie einer Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung EU 2019/1010 des Europäischen Parlaments zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt. Die Neufassung der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über Umweltschadensfälle zu informieren. Damit Deutschland dieser neuen Berichtspflicht nachkommen kann, müssen die erforderlichen Informationen nach Angaben der Bundesregierung zentral auf Bundesebene gesammelt werden. Im Umweltschadensgesetz soll jetzt deshalb eine Regelung eingeführt werden, welche die Länder verpflichtet, dem Bund diese Informationen zu übermitteln. Zur Entscheidung legt der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vor. Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag stimmt über eine von der Bundesregierung vorgelegte 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/23834) ab, mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht. Der Entscheidung liegen eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/24793) und eine Unterrichtung (19/24132 Nr. 2) zugrunde. Geschäftsordnung: Der Bundestag stimmt über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (19/25177) ab. Dabei geht es um die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 im Paragraf 126a der Geschäftsordnung. Aufgrund der allgemeinen…

Comments

Be the first to add a comment