"Still und leise hat die Stadt Stuttgart ihre Allgemeinverfügung geändert – und sich an die Vorgaben des Landes anpassen müssen. Demnach muss im Stadtzentrum nur noch an jenen Stellen eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt werden, „wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann“. Ein Hintertürchen, das ganz unauffällig eingebaut worden ist. Mit Datum vom Mittwoch, 21. Oktober, 14 Uhr, ist der Passus der Abstandsregel in einem „Merkblatt“ der Stadt genannt. In der Allgemeinverfügung vom Montag war von Ausnahmen noch nicht die Rede."

👇👇👇

Comments

Be the first to add a comment