Note 6 bei Verweigerung der Tests? Gesetzlose Schulleiter in die Schranken weisen!Die neueste Masche, um Schülern zur Durchführung der Corona-Tests zu nötigen, ist die Androhung, die Schüler zwar vom Unterricht freizustellen, aber Klausuren mit der Note 6 zu bewerten, wenn diese nicht mitgeschrieben werden (können). Offensichtlich herrscht bei den Schulleitungen ein großer Irrglaube vor, denn die sächsische Coronaschutzverordnung sieht eindeutig vor, dass es weiterhin möglich ist, sich von der Präsenzpflicht abzumelden und ein „häusliches Lernen“ durchzuführen, wenn eine Testung abgelehnt wird. Daraus resultiert für die Schulen die Pflicht, die Schüler gleich zu behandeln. Das heißt im Klartext: Es muss ein ordentliches Lernangebot für das „Homeschooling“ bereitgestellt werden und es ist Aufgabe der Schule, eine logistische Lösung für das Schreiben von Leistungskontrollen zu finden, wenn diese durchgeführt werden sollen.
In §5a Abs. 6 der Coronaschutzverordnung heißt es: „Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls vertreten durch ihre Personensorgeberechtigten, können sich von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung nach Absatz 1 schriftlich ab-melden.“ Weiter heißt es in Abs. 7: „Die Anordnung häuslicher Lernzeiten nach Maßgabe des Schulrechts für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einer Präsenzbeschulung teilnehmen, bleibt zulässig.“ Daraus ergibt sich, dass eine Benachteiligung der Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, nicht zulässig ist. Insbesondere handelt es sich bei dem Fernbleiben nicht um Fehlzeiten, das Lernen findet lediglich an einem anderen Ort statt.
In der Kommentierung der Coronaschutzverordnung heißt es zur Ausführung weiter: „Die Möglichkeit einer Abmeldung von der Präsenzbeschulung (aber nicht von der häuslichen Lernzeit) gestattet es, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung individuelle Lösungen “vor Ort” zu treffen, die Belange des Infektionsschutzes und der schulischen Bildung zum Ausgleich bringen. Die Abmeldung muss demgemäß durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage oder ähnliches wäre miss-bräuchlich und kommt daher nicht in Betracht“. Eingeschränkt wird die Möglichkeit zur Abmeldung dagegen für Abschlussjahrgänge un das Wechselmodell. Die Schule muss aber entscheiden: Entweder ist eine Abmeldung grundsätzlich gestattet, dann dürfen fehlende Klausuren nicht mit einer 6 bewertet werden oder sie ist nicht gestattet, dann handelt es sich – nach Auffassung der Schule – ohnehin um Fehlzeiten und ggf. einen Verstoß gegen die Schulpflicht. Dass sich Schulleiter jetzt in einer gesetzlichen Grauzone bewegen und ihre falsche Coronapolitik auf dem Rücken der Kinder austragen, ist ein erneuter Skandal.
Juristisch besteht die Möglichkeit, in jedem einzelnen Fall, in dem ein „Homeschooling“ stattfindet, mit einer Verwaltungsklage der Schule zu untersagen, nicht mitgeschrieben Klausuren als ungenügend zu bewerten. Es ist aber (auch im Hinblick auf ein mögliches Verfahren) anzuraten, vorher mit der Schule (schriftlich) Kontakt aufzunehmen und diese auf die Rechtslage hinzuweisen.Folgt jetzt den FREIEN SACHSEN für Informationen zur Corona-Situation und zur Vernetzung der Proteste! http://t.me/freiesachsen
Y
Sollen alle Schlafschafe mit Maske zum Test rennen. Ich rege mich darüber jetzt nicht mehr auf. Ich will leben, so lange es geht.
Die Eltern, welche ihre Kinder unterschrieben testen lassen, sollen aber der verdienten Strafe anheimfallen.
Die Zahlen künstlich nach oben beschönigt werden...
Es muß doch eine Gesetzesgrundlage dafür geben. Eingriff in die Privatsphäre??
Bitte, bitte lasst Gesetz walten!!!!
Und schützt unsere Kinder.. 👍👍👍
Nennt man das"Recht auf Bildung"????
Man könnte brechen.... 40.000 Schüler wöchentlich zum „Lollitest“ wie lange machen die Bürger das noch mit???? Wie lange tun Eltern ihren Kindern das noch an????
Wann erkennen sie die Sinnlosigkeit dieses Schwachsinns, der mit Steuerzahlerkosten zugunsten der Pharmamafia ausgeführt wird????
https://www.badische-zeitung.de/stadt-freiburg-plant-pcr-lollitests-an-allen-schulen
Information und Download der Selbstauskunft
https://www.ssg-sachsen.de/index.php?id=corona-tagesbrief#c18372
Tages rief 126/21 vom 17.03.21