Inhaltlich regelt das SGB XIV die Entschädigung von verschiedenen Personengruppen. Dazu gehören unter anderem Gewaltopfer, einschließlich Opfer von Terroranschlägen, Opfer der beiden Weltkriege im Inland, Opfer von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Zivildienst, Personen, die durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz geschädigt wurden, sowie Opfer staatlichen Unrechts in der DDR. Berechtigt auf Leistungen des SGB XIV sind die Geschädigten selbst, deren Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Personen.
Eine wichtige Neuregelung betrifft die Berücksichtigung von Opfern psychischer Gewalt. Bisher wurden nur Opfer körperlicher Gewalttaten entschädigt, nun können auch Opfer von psychischer Gewalt eine Entschädigung beantragen, wenn sie eine gesundheitliche Störung erlitten haben.
https://www.verbandsbuero.de/das-neue-soziale-entschaedigungsrecht-sgb-xiv-ab-2024-in-kraft/#:~:text=Januar%202024%20tritt%20das%20Sozialgesetzbuch%20XIV%20%28SGB%20XIV%29,gesch%C3%A4digt%20wurden%20und%20nicht%20ausreichend%20gesch%C3%BCtzt%20werden%20konnten.

Comments

Be the first to add a comment