Bürger sind nicht Objekte des Staates. Das scheint den Feldherren im Virenkrieg nicht mehr bewusst zu sein.
"Das Testprozedere produziert ein Zertifikat, welches den Getesteten als eine „Verdachtsperson“ markiert, die sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben habe, mit Auflagen der Art, dass die „Person“ getrennt vom Ehepartner zu schlafen hat.
Die amtsdeutsche Stigmatisierung eines unter Quarantäne gestellten Menschen als „Verdachtsperson“ ist nicht nur eine sprachliche Entgrenzung, sie ist bezeichnend für die Tonlage von Regierung und Behörden, mit der sie den „Krieg gegen Corona“ glauben führen zu müssen. Erinnert sei nur an die „Zügel“, die angezogen werden (Söder), die Androhung „brachialen Durchgreifens“ (Merkel), die Freude darüber, dass man positiv Gestestete „erwischt“ habe (Lauterbach). In der FAZ forderte ein Redakteur kürzlich mehr Anstrengungen, sonst könnte der „Krieg gegen Corona“ nicht gewonnen werden.
Das Eigenschaftswörtchen brachial, wohinein die alten Griechen ihren Arm geschmuggelt haben (brachiālis „zum Arm gehörig“), steht laut Duden für einen „handgreiflich“ und „mit roher Körperkraft“ durchgesetzten Willen. Dass eine Politikerin – und auch noch diejenige mit der ohnehin größten Durchsetzungsmacht – nicht „skrupellos, bedenkenlos, rücksichtslos“, so eine andere Lesart des Brachialen, gegen den Souverän agieren sollte, und sei es nur verbal, müsste in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein."
"Jede „Verdachtsperson“, die „zu melden“ ist, wird nun endgültig zum anonymen Adressaten von „Vorschriften“, „Hygieneregeln“, „Allgemeinverfügungen“, „Verpflichtungen“. Markantester Textbaustein der gesundheitsministeriellen „Verkünd(ig)ung“: Die Floskel „müssen unverzüglich“. (Verkündungen verfügt ein Landesfürst im Absolutismus, die Verkündigung des Gotteswortes ist dem Pfarrer vorbehalten – ein demokratischer Staat sollte auf Augenhöhe mit dem Souverän kommunizieren.)"
"So behördlicherseits ermahnt, kann der „Isolierte“ zum Protokollanten in eigener Sache werden: „Während der Zeit der Isolation hat die Kontaktperson der Kategorie I ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich – zweimal täglich die Körpertemperatur und – soweit vorhanden – der Verlauf von Erkrankungszeichen sowie allgemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Personen festzuhalten sind."
"Das Grundgesetz äußert sich eigentlich eindeutig: Die Bestimmungen über die „Unverletzlichkeit der Wohnung“(Artikel 13) und das „Recht auf Privatsphäre“ (abgeleitet aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1) garantieren den „Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite.“ Wenn die Polizei an Haustüren klingelt, weil die falsche Autonummer vor der Tür parkt (geschehen während des Lockdown), wenn Eltern die Überprüfung der häuslichen Quarantäne ihrer Kinder angedroht wird, wenn erwogen wird, Familienfeiern zu kontrollieren – wo bleibt da noch „Privatsphäre“?"
"Wer außer Söder glaubt eigentlich, die Bundeshauptstadt hätte kritische Bereiche unter Kontrolle – etwa das Clanwesen, das Drogenmilieu, die Vermüllung ganzer Stadtquartiere? Wahrscheinlich noch nicht einmal Kanzleramtschef Helge Braun."
"Söders eigentliche Botschaft: Von München, wo „knallhart“ „durchgegriffen“ wird, „kann Deutschland lernen“. „In München wird Maske getragen. Kollektiv.“ Es herrscht partielles „Alkoholverbot“. „Söder selbst“, so wird betont, hatte „beharrlich Druck gemacht“ "
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