Opfer des Corona-Wahns: Krebskranker Mutter wird Besuch von Mann und Kind verwehrt
"Die vergangenen Wochen waren für Torsten Schmidt ... besonders hart. Seine Frau ist an einer sehr seltenen und aggressiven Krebsart erkrankt ... Als seine Frau im Mai in die Frankfurter Uniklinik kam, durfte weder Schmidt noch der gemeinsame sechsjährige Sohn sie besuchen."
"Beim ersten Mal hat meine Frau fünfeinhalb Wochen alleine in der Klinik verbracht - ohne dass jemand von uns zu ihr konnte"
"Auch bei Schmidt kam Hoffnung auf, seine Frau nun regelmäßig besuchen zu können. ... Die Hoffnung sollte sich allerdings nicht bewahrheiten, denn die Uniklinik bleibt trotz der Lockerung vorerst für alle Besucher geschlossen. Möglich macht dies das Hausrecht der Kliniken, womit sie die Besuchszeiten selbstständig regeln können."
"Dass ich in den letzten Wochen nicht bei meiner Frau sein konnte ... das macht mich verrückt." Doch die Klinik mauere, sagt er."
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Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu demütigen, zu erniedrigen oder zu dehumanisieren.[1] Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.[2] Folter ist trotz weltweiter Ächtung weitverbreitete Praxis.[3] Verantwortliche werden meist nicht zur Rechenschaft gezogen.[4]