Endlich: Bundesverfassungsgericht sagt 2006 der Aufopferungspflicht eine eindeutige Absage!

(Teil 7 von 10
) Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Insbesondere der Deutsche scheint bereit zu sein, wenn nötig Opfer für das Gemeinwohl zu erbringen. Wie wir wissen, wurde diese Bereitschaft in der Vergangenheit böse missbraucht. Das Grundgesetz wollte diesem Missbrauch ab 1949 ein für alle Mal einen Riegel vorschieben. Trotzdem herrschte auch nach Gründung der BRD weiterhin eine faktische Aufopferungspflicht des Bürgers. Das hätte sich 2006 nach einem Hammer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändern müssen. Hat es das?

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(ht, 4.7.26) Wo ist eigentlich die Grenze der Aufopferung, die man den Menschen zum angeblichen oder tatsächlichen Wohle der Allgemeinheit verlangen kann? Nachfolgend ein konkretes Beispiel, das zunächst ein wenig konstruiert klingen mag, aber einen sehr ernsten Hintergrund hat:

Nehmen wir an, ein vollbesetztes Passagierflugzeug wird von Terroristen entführt und gezwungen, auf ein Sportstadion zuzufliegen, in dem gerade ein WM-Endspiel stattfindet. Darf die Luftwaffe dieses Flugzeug abschießen, um das Leben der Stadionbesucher zu schützen, ja, oder nein?

Falls nein: Wenn das Flugzeug nicht voll besetzt wäre, sondern nur den Piloten und einen Terroristen an Bord hätte: Darf man es nun abschießen, ja oder nein? 

Wer möchte derjenige sein, der so etwas zu entscheiden hat?

Das Bundesverfassungsgericht hat zu genau diesen Fragen am 15. Feb. 2006 eine außerordentlich wichtige Grundsatzentscheidung getroffen, indem es die Abschussermächtigung des Luftsicherheitsgesetzes, das in solchen Fällen greift, für nichtig erklärte: (...)
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2026070201.html

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