Die deutsche ReGIERung geht in vielerlei Hinsicht zu weit

"Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste dürfen bislang für ihre Ermittlungen die sogenannten Bestandsdaten abfragen. Dazu gehören zum Beispiel Name, Anschrift und Geburtsdatum, nicht aber einzelne Verbindungen.

Die Regelungen dazu im Telekommunikationsgesetz hatten die Verfassungsrichter 2012 schon einmal in Teilen beanstandet. Nun ging es um zwei Klagen gegen die nachgebesserten Vorschriften. Eine der Verfassungsbeschwerden wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt."

"Zum Teil läuft die Abfrage zentral und automatisiert über die Bundesnetzagentur. Andere Daten fragen die Ermittler einzeln bei Telefongesellschaften und Internetprovidern ab, aber zum Beispiel auch bei Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hotels."

archive.is/1vQpS

t.me/SandraGabriel269

1 comment

Können die Schmierfinken der Prantlhuber Umschau jetzt nur noch unzusammenhängendes Zeug schreiben? Was soll denn das Stück.