Gerichtsurteil gegen Corona-Verordnung in MeckPomm: "Greift unangemessen in Grundrechte ein"
Dass für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Verfassungswidrigkeit durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald gerichtlich festgestellt wurde, nährt meiner Auffassung nach ausreichend Zweifel, selbst für Laien, dass die Verordnungen auch in anderen Bundesländern grundgesetzkonform sein können, zumal man noch "hektisch" versucht hat, die Niederlage abzuwenden. "Erst am Mittwoch hatte sie ihre Verordnung noch einmal genauer gefasst, um eine drohende juristische Niederlage abzuwenden... Die hektische Änderung des Erlasses hat nichts genutzt. Mit dem Beschluss des OVG setzten sich mehrere Kläger durch - unter ihnen der Greifswalder Anwalt Jost von Glasenapp... die Vorschrift greife aber unangemessen in das Grundrecht ein."
W.I.M.
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