Via Dr. Wolfgang Wodarg
"Neues Gesetz legalisiert datenbasierte Gesundheitsprofilbildung auch gegen den Willen des Versicherten. Mit einem Verfahrenskniff gelingt Spahn unbemerkt ein weiterer Datenschutzabbau. Die 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger ahnen von alledem nichts.
Während das kritische Augenmerk vom Bundesdatenschutzbeauftragten und von zur Anhörung geladenen Sachverständigen wie etwa dem Chaos Computer Club monatelang u.a. auf die im Gesetzentwurf vorgesehene umstrittene Befugnis der Krankenkassen gerichtet war, mit Einwilligung der Versicherten auf die elektronische Patientenakte zuzugreifen, streicht die Regierungskoalition unbemerkt an anderer Stelle im Fünften Buch Sozialgesetzbuch in Bezug auf eine andere Regelung, die mit den neuen Regelungen zur EPA eigentlich gar nichts zu tun hat, das bisher vorgesehene Einwilligungserfordernis für eine individuelle Gesundheitsprofile ermöglichende Datennutzung durch die Krankenkassen."
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