STOCKHOLM taz | Dänemarks Reichsgericht, das „Rigsretten“, hat am Montag die ehemalige Einwanderungs- und Integrationsministerin Inger Støjberg wegen Amtsvergehen zu einer Haftstrafe von 60 Tagen ohne Bewährung verurteilt. Ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt es nicht.

Der Strafvorwurf galt Støjbergs „Kinderbräute“-Erlass. Am 10. Februar 2016 hatte die Ministerin die Trennung aller nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem Partner unter 18 Jahren angeordnet. Offiziell hatte sie das damit begründet, sie wolle minderjährige Mädchen vor erzwungener Partnerschaft schützen. Daraufhin waren 23 Frauen zwangsweise von ihren Partnern getrennt worden, darunter fünf Schwangere, vier Frauen, die Kinder hatten und einige, die krank waren.

Es kam zu teils dramatischen Szenen: Mehrere der jungen Frauen hätten „panisch reagiert“, „geweint und sich gewehrt“, seien „völlig zusammengebrochen“, einige hätten gar versucht, sich das Leben zu nehmen und mussten ins Krankenhaus, konstatierte ein Untersuchungsbericht im Dezember 2020. In dem wurde ebenfalls festgestellt, dass allenfalls nach einer gründlichen Einzelfallprüfung eine Trennung von Paaren zulässig gewesen wäre. Die pauschale Anordnung der Ministerin aber sei eindeutig illegal gewesen: Ein Verstoß gegen dänisches Recht, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

https://taz.de/Kinderbraeute-Erlass-in-Daenemark/!5819108/

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