Die Begründung dieses Beschlusses: Mit "Faschist" werde der Vorwurf antidemokratischer, totalitärer, übersteigert nationalistischer und/oder militaristischer Neigungen und Verhaltensformen erhoben. Selbst wenn man eine – stets unzulässige – Schmähkritik verneinte, würde jedenfalls das Persönlichkeitsrecht von Müller gegenüber der Meinungsfreiheit von Brandner überwiegen. Die Bezeichnungen seien beleidigend und herabsetzend und stellten einen schweren Angriff auf die Ehre und den Ruf von Müller insbesondere auch als Journalistin dar. Die auf entsprechende Hetznachrichten regelmäßig folgenden Droh- und Hassnachrichten durch seine "Follower" nehme Brandner bewusst in Kauf oder bezwecke sie sogar. Vor allem aber existierten überhaupt keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die es rechtfertigen würden, Müller als Faschistin zu bezeichnen.
Tja, andersherum ist so etwas natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt!