Behördenschikanen gegen Coronaproteste: Wenn der Rechtsstaat offen auf Willkür setzt

Wer sich regelmäßig an Protesten gegen die Coronamaßnahmen der Regierung beteiligt, ist viele Schikanen gewöhnt. Zwei Beispiele aus Dresden und dem Erzgebirge zeigen, wie dreist sich Behörden über geltendes Recht hinwegsetzen, um Bürger mit Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuschüchtern.

Dresden: Freie Verteidigerwahl Relikt aus der Vergangenheit?
Am 13. März protestierten tausende Bürger in Dresden gegen die Coronapolitik. In der Magdeburger Straße setzte die Polizei rund 1000 von ihnen fest, überzog die Bürger schließlich mit Maßnahmen, OWi-Verfahren und Bußgeldbescheiden. Ein Großteil der Bürger wehrte sich – z.T. mit Anwälten, etwa die gerne bei solchen Verfahren beauftragten Anwälte Jens Lorek, Martin Kohlmann oder Frank Hannig. Offenbar war diese Gegenwehr der Dresdner Stadtverwaltung zuviel: Sie lehnte jüngst eine „Mehrfachverteidigung ab, diese wäre angeblich unzulässig, jeder Anwalt dürfte angeblich nur einen Mandanten vertreten. Und nicht mehrere Dutzend Mandanten. Als Begründung wird § 146 StPO herangezogen, der es tatsächlich Anwälten untersagt, mehrere Mandanten wegen derselben Tat zu vertreten. Der Hintergrund ist klar: Wenn zwei Menschen angeklagt sind, ein Verbrechen gemeinsam begangen zu haben, kann es sein, dass es Schuldzuweisungen von der einen auf die andere Seite gibt. Wenn es nur einen Verteidiger für beide Angeklagten gäbe, wären Interessenskonflikte unvermeidlich. Im konkreten Fall wird jedoch rund 1000 Bürgern vorgeworfen, jeweils für sich eine Ordnungswidrigkeit, nämlich einen Verstoß gegen das Verbot der Teilnahme an Aufzügen, verwirklicht zu haben. Ganz unabhängig davon, ob ein anderer Betroffener auch an diesem Aufzug teilgenommen hat oder nicht. Dennoch hat die Stadt Dresden einen Ablehnungsbescheid erlassen und fordert, dass sich jeder Betroffene einen neuen Verteidiger suchen soll. Das ist nicht nur juristisch, sondern auch praktisch absurd: In ganz Sachsen gibt es rund 700 Verteidiger, die Straf- und Bußgeldverfahren führen. Davon werden etwa 50 bis maximal 100 bereit sein, Coronamaßnahmengegner zu vertreten. Und es wird einem Betroffenen kaum zumutbar sein, hunderte Euro an Kosten zu tragen, um bundesweit Verteidiger heranzukarren. Das ist natürlich auch eine Verhöhnung der freien Anwaltswahl. Und genau deshalb wird gegen diesen dreisten Versuch juristisch vorgegangen, notfalls auch bis zum Verfassungsgericht.

Zwönitz: Polizei und Landratsamt erfinden sich Gesetze
Die Spaziergänger von Zwönitz sind viele Schikanen gewöhnt, mittlerweile ermittelt sogar die Sonderkommission „EG Wege 2021“ gegen sie. Ein Ziel: Bürger zu identifizieren, die an Spaziergängen teilgenommen haben. Diese Bürger werden dann im Nachgang mit OWi--Verfahren überzogen. Ein Vorwurf dabei: Sie sollen im Sommer (insbesondere im Juli) an Spaziergängen teilgenommen haben, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Versammlungsgesetzes per vollziehbarem Verbot untersagt wurden. Nur: Offenbar hat sich weder die Polizei, noch das Landratsamt die Mühe gemacht, sich mit diesem Begriff auseinanderzusetzen. Denn ganz unabhängig von der viel diskutierten Frage, ob ein Spaziergang ohne Kundgebungsmittel eine Versammlung ist oder nicht (wofür deutlich mehr spricht), gab es im Juli weder eine Verordnung, die generell Aufzüge untersagt hat, noch wurde auch nur ein einziger Spaziergang in Zwönitz durch die Versammlungsbehörde oder Polizei verboten. Ein vollziehbares Verbot lag also in keinem Fall vor und die Teilnahme an einer nicht-angemeldeten Versammlung wird gemäß des sächsischen Versammlungsgesetzes nicht sanktioniert. Es ist also offensichtlich, dass am Gesetz vorbei Bürger mit Paragraphen überzogen werden, die – ohne jede Prüfung des Einzelfalls – überhaupt nicht gelten können. Aber das scheint bisher im Landratsamt und bei den zuständigen Ermittlern der Chemnitzer Polizei nicht zu interessieren. Die Nachhilfe dürfte dann wohl spätestens vorm Amtsgericht Aue-Bad Schlema kommen.

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Falk Angermann
Noch etwas wichtiges Fahrt ihr oft Autobahn so wird an jeder Toll Kollect Brücke euer Auto mit Kennzeichen fotografiert in HD Plus Qualität und euer Gesicht gescannt. Diese Kameras können auf 150m Entfernung bei klarer Sicht euer Gesicht identifizieren verbürgt es hinter der Sonnenblende oder durch vorgehaltener Hand .wollt ihr nicht geortet werden Fahrt Kleie Landstrassen ohne Ampel und Mautanlagen .
Falk Angermann
Verbergt ,kleine
Falk Angermann
Handys werden durch das Dreieck welches drei Handymasten bilden geortet welche am Empfang beteiligt sind lehnt jede neue Anlage ab mit der Gemeinschaft und sorgt dafürs sie niemals im Wohnbereich aufgestellt werden . desweiteren werden durch das Smartmeter ,eine Alexa oder ein SmartTV alle Gespräche in der privaten Wohnung abgehört.das Smartmeter verstrahlt die Umgebung bis zu 200 Meter um den Aufstellungsbereich mit Microwellen im 2,4Ghz Bereich mit bis zu 10v pro m3 Luft selbst gemessen .
Falk Angermann
Lehnt Smartmeter rigeros ab solange es möglich ist.
Falk Angermann
Das wird mir niemand glauben aber es ist leider wahr ,das ist alles Alientechnologie zur Kontrolle und geistigen und körperlichen Beeinflussung der Menschen. Versucht es selbst herauszufinden ob da etwas dran sein könnte.
Diese Impfungen Big tech,,hat alles mit der Digitalisierung zutun man wird förmlich gescannt und immer überwacht,,es gibt sie nicht fie Pandemie,,Grippe jedes Jahr das kennen wir ja
„Notfalls bis zum Verfassungsgericht“ - guter Witz!
Kennen diese Rechtsanwälte schon die Bereinigungsgesetze aus 2006, 2007 und 2010?!?!
Zu klären wäre ob hier bereits Rechtsbeugung im Amt vorliegt!
"§ 339 StGB - Einzelnorm" https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),bis%20zu%20f%C3%BCnf%20Jahren%20bestraft.
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