Ius respicit aequitatem: „Das Recht achtet auf Gleichheit“

"Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel teilweise gekippt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, entfallen ab sofort die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die bislang erforderliche Terminbuchung. Die Regelungen verstoßen nach Auffassung des Gerichts "in ihrer derzeitigen Ausgestaltung" gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz."

"Der Beschluss ist unanfechtbar."

archive.is/mbV0Q

@SandraGabriel269

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