Finanzen/Antwort Da Liquids erst seit kurzem besteuert werden, gibt es keinen Anlass zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, erfährt die Linksfraktion in einer Antwort von der Regierung.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Finanzen https://ift.tt/QhHkR1D

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