MaßregelvollzugUnterbringung für psychisch kranke Straftäter
„Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“
Am
24. November 1933 verabschiedete der als Gesetzgeber ermächtigte Diktator Adolf Hitler auf Basis eines Referentenentwurfs von 1927, den die Nazis noch stark verschärft hatten, das Gewohnheitsverbrechergesetz (RGBl. Teil I, S. 995) mit den Maßregeln der Sicherung und Besserung und der Sicherungsverwahrung.[1] Die Zweispurigkeit des Strafrechts hat bis heute Bestand.
Im Jahr 2019 wurde die Zahl der Personen im Maßregelvollzug auf 12.000 geschätzt, Tendenz steigend.[7] Recherchen von Buzzfeed News Deutschland ergaben, dass es
2020 für rund 13.000 Patienten nur rund 11.000 Planbetten gab, was auf Überbelegung deutet. Das gilt nach Angaben der zuständigen Ministerien vor allem für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Bremen.[8]
Auch in anderen Ländern Europas ist die Zunahme der Einweisungen und der Rückgang von Entlassungen zu beobachten.https://dewiki.de/Lexikon/Ma%C3%9Fregelvollzug