Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des Deutschen Reiches erstmals vereinheitlichte.
die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, sich an seinem neuen Wohnort im Einwohnermeldeamt anzumelden (Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz vom 3. Mai 2013, aufgrund der Reichsmeldeordnung vom 6. Januar 1938)