"Eigentlich soll die Schuldenbremse Regierungen auf den Pfad der wirtschaftlichen Tugend zurückbringen. Das heißt: Die Länder dürfen nicht mehr ausgeben als sie einnehmen. Deshalb sind neue Kredite verfassungsrechtlich verboten. Eine Ausnahme gilt bei Notlagen wie Corona. „Die Schuldenbremse auszusetzen für Kredite zur Bekämpfung der pandemiebedingten Ausgaben und Steuermindereinnahmen ist zwar vom Grundsatz her richtig“, sagt Steuerzahlerbund-Vorstand Christoph Walter, „aber bei zahlreichen Ausgaben ist kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Pandemie erkennbar.“
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