Die Bundesregierung will Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser schützen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in erster Lesung ihren Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686). Gegenstand der halbstündigen Aussprache ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen eintritt (19/22214). Beide Vorlagen sollen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf (19/24686) soll das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einem operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung zu einem solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden. Antrag der Grünen Für einen Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ein (19/22214). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen zu errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. (mwo/sas/12.12.2020)
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