Gericht: Zweite Masernimpfung nicht unbedingt notwendigAuch aus schulmedizinischer Sicht ist eine zweite Masernimpfung nicht notwendig, um den Impfschutz nach der ersten Injektion zu stabilisieren, sondern nur, um die Zahl der „Non-Responder“, die nach der ersten Impfung keinen als ausreichend angesehenen Antikörpertiter entwickeln, zu reduzieren. Dies wird aus Unwissenheit oder vielleicht auch Gleichgültigkeit heraus oft missverstanden, wie das nachstehende Beispiel zeigt.
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2024031601.html