Gericht: Zweite Masernimpfung nicht unbedingt notwendig
Auch aus schulmedizinischer Sicht ist eine zweite Masernimpfung nicht notwendig, um den Impfschutz nach der ersten Injektion zu stabilisieren, sondern nur, um die Zahl der „Non-Responder“, die nach der ersten Impfung keinen als ausreichend angesehenen Antikörpertiter entwickeln, zu reduzieren. Dies wird aus Unwissenheit oder vielleicht auch Gleichgültigkeit heraus oft missverstanden, wie das nachstehende Beispiel zeigt.
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2024031601.html

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