Aber es seien aus individuellen Gründen durchaus Ausnahmegenehmigungen möglich.
🤣🤣Das wird noch richtig umgebaut. Aus Sicht des Senats ist die Regelung in der Straßenverkehrsordnung rechtmäßig. Die besagt, dass Autofahrer ihr Gesicht nicht verdecken dürfen, sondern erkennbar sein müssen. Nur so sei die Identifizierbarkeit bei automatisierten Verkehrskontrollen möglich.
Zudem diene das Verbot der Sicherheit – und somit dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums aller Verkehrsteilnehmer. Diese Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf – die hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Frau aus Neuss abgelehnt. Allerdings habe die Bezirksregierung dabei mehrere Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Behörde habe die Religionsfreiheit nicht hinreichend mit dem Verbot abgewogen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/muslimin-darf-sich-hinterm-steuer-nicht-verh%C3%BCllen-vorerst/ar-BB1ptxVe?ocid=msedgntp&pc=ACTS&cvid=cc8d85a78008474c971634ac7fcbc58b&ei=160