Das Recht des Bürgers, sein Anliegen dem Bundestag in Form einer Petition vorzutragen, ist laut Art. 17 GG ein Grundrecht. Dies scheint inzwischen nur noch zu gelten, solange man die Agenda der Systemparteien nicht stört. Dies musste nun auch der angesehene Arzt Dr. Ronald Weikl aus Passau erfahren, als er seine Petition gegen das Masernschutzgesetz vor dem Petitionsausschuss verteidigen wollte. Lassen die Systemparteien einmal mehr ihren Maske fallen?

https://tolzin.substack.com/p/skandal-beim-bundestags-petitionsausschuss

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