😠😤MIR REICHT ES!!!! Dieses Video habe ich eine Woche nach der Einführung der Maskenpflicht in Deutschland hochgeladen (01.05.2020).
Ich bin die Tage nochmal drüber gestoßen und finde es ist immernoch teilenswert und aktuell - oder sogar noch brisanter, da ich schon vor 9 Monaten ausgesprochen habe, was viele sich erst heute trauen zu sagen...
Auch die Tatsache, dass ich mich heute nicht mehr so aufregen könnte, da auch ich - so wie viele Menschen da draußen - mich an diese scheiß Maulkorb-Pflicht gewöhnt habe. Also, dass andere die Mundwindel tragen..
HIER das ganze Video auf Odysee
DENKT DRAN - DENKT SELBST👉@FaktenFriedenFreiheit
Hugo
Heidelbeere
Nussbaumstrasse
17
3545
Mostelbach
Aufgrund der negativen
Auswirkungen der Notmaßnahmenverordnung
davon ausgenommen wird.
>>Durch das Tragen einer
MNS-Maske kommt es bei mir zu körperlichen Beeinträchtigungen und
psychischen Belastungen wie dyspnoeische Schübe,und in weiterer
Folge zur Auslösung einer posttraumatischen Stresssituation.
Angesichts meiner Krankengeschichte
halte ich das Tragen einer MNS-Maske für kontraproduktiv
da die dadurch ausgelösten Symptome
keinesfalls mein Immunsystem stärken; ganz im Gegenteil, sogar
meiner Gesundheit schaden.
Dies ist auch für die allgemeine
Gesundheit nicht förderlich, und ich werde dieses Risiko nicht
eingehen!<<
Hiermit berufe ich mich auf §15 (5)
Ausnahmen, der (3. COVID-19- Notmaßnahmenverordnung – 3.
COVID-19-NotMV)
Die Pflicht zum Tragen einer
Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne
Ausatemventil oder jeweils einer äquivalenten bzw. einem höheren
Standard entsprechenden Maske gilt nicht für Personen, denen dies
aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. In diesem
Fall darf auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng
anliegende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden. Sofern den
Personen auch dies aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet
werden, darf auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und
Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung
getragen werden. Eine vollständige Abdeckung liegt vor, wenn die
nicht eng anliegende Schutzvorrichtung bis zu den Ohren und deutlich
unter das Kinn reicht. Sofern den Personen auch dies aus
gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, gilt die
Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden
mechanischen Schutzvorrichtung nicht.
Mostelbach
28.01.2021....
…..Hugo Heidelbeere.....................
Ort,Datum Unterschrift
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MNS-Masken trage
Vereinbarung
Hugo
Heidelbeere hat mich
….Ludwig..Schifflsniffl...............
über seine bedenken aufgeklärt, ich
bin in voller körperlichen und geistigen Verfassung und habe alle
seine Anliegen verstanden.
Ich übernehme gänzlich das Risiko
wenn es nun zu einer temporären oder bleibenden Schädigung der
Gesundheit von Hugo Heidelbeere
kommt, und hafte hiermit zu 100 Prozent mit meinem Eigenkapital wenn
Wiedergutmachungszahlungen bzw. Schmerzensgeld anfallen sollten.
….....................…....Ludwig..Schifflsniffl............
Unterschrift
Danke SEBBE 🙏 möge Gott dich beschützen