Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass es sich bei der Ausgangsbeschränkung nicht um eine "notwendige Maßnahme" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gehandelt habe.

"Am 16. März 2020 rief die bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall aus, um eine freiere Hand bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum – wie es seither oft hieß – "Schutz der Bevölkerung" zu erhalten."

"Auf einer Pressekonferenz ... verkündete der bayerische Ministerpräsident dann, dass Bayern als erstes Bundesland eine landesweite Ausgangssperre einführen werde"

"Der Inhalt der unter dem Aktenzeichen 20N20.767 geführten, bislang nicht veröffentlichten Entscheidung wird Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht gefallen. Denn die Richter stellten fest, dass die Maßnahme rechtswidrig war."

"Zudem ... verweise der Richterspruch auf ein "fragwürdiges Menschenbild" der bayerischen Staatsregierung bei der Verhängung der rigorosen Ausgangsbeschränkung."

de.rt.com/inland/125317-fragwurdiges-menschenbild-soders-ausgangssperre-war

1 comment

Doris Dessel
. Die. Welt🌏🌐. Dreht. Durch👉🙌👈