"Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland müssen sich in Quarantäne begeben. Aber was ist mit Personen aus deutschen Risikogebieten? Laut Bundestagsverwaltung sehen vier Bundesländer die Quarantänepflicht vor."
"In vier Ländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) sehen die Infektionsschutzverordnungen mit Stand 1. Oktober 2020 eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne auch dann vor, wenn eine Person aus einem innerdeutschen Risikogebiet einreist oder von dort in das jeweilige Land zurückreist“, zitiert „ntv“ aus dem Aktenvermerk."
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