hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen des Straftatbestandes Verletzung des Wahlgeheimnisses (§107c StGB) gegen Armin Laschet aka „Ich bin zwar nicht der Mann der perfekten Inszenierung, aber ich bin Armin Laschet und darauf können Sie sich verlassen.“
Darauf konnten wir uns in der Tat auch bei dieser Straftat verlassen: Am 26.9.2021 erschien der Beschuldigte im Wahllokal 4101 in der Städt. Katholischen Grundschule am Römerhof, Am Römerhof 31 in 52066 Aachen in Begleitung seiner Ehefrau Susanne Laschet.
Der „Maskendealeinfädeler“ Joe Laschet, eine optische Mischung aus Jan Böhmermann und James Bond für Arme, war hingegen nicht dabei.
Allem Anschein nach plante der Beschuldigte Laschet dieses Verbrechen schon im Vorfeld mit seiner Frau, gleichzeitig Mittäterin, denn beide stellten sicher, dass während ihrer Stimmabgabe der Wahlzettel klar ersichtlich für ein Millionenpublikum vor den Fernsehgeräten zu sehen war.
Sowohl der Beschuldigte, als auch seine Ehefrau kreuzten beide die CDU an und ließen dieses auch vorsätzlich jeden sehen. Warum dies so war, ist der Aussage des Bundeswahlleiters Oehl zu entnehmen, der angab, dass „die Zettel vorgeknickt sind, sodass die Stimmabgabe beim Einwurf nicht gesehen werden kann. Man müsste den Zettel schon mutwillig in die andere Richtung knicken.“
§107c StGB besagt, dass „Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Dies trifft par excellence auf das Täterpaar Laschet zu. Aus Gnade empfehle ich jedoch, die Ehefrau Susanne nicht anzuklagen, da sie vermutlich von ihrem Mann angestiftet oder unter Druck gesetzt wurde.
Für Armin „Lasch-lascher-laschet“, der in Bevölkerungskreisen auch auf den Rufnamen „Flaschet“ hört, fordere ich jedoch die volle Härte des Gesetzes. In diesem schwerwiegenden Fall 2 Jahre Freiheitsstrafe.