Verfassungsbeschwerde von Reiserückkehrer voraussichtlich zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar den Eilantrag einer Verfassungsbeschwerde eines Reiserückkehrers abgewiesen, deutet jedoch die Zulässigkeit der Beschwerde an. Urlauber, die sich einer Zwangstestung widersetzen, müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski empfiehlt, Einspruch einzulegen.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020092102.html

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