Wer seine Staatsbürgerschaft als Deutscher nachweisen will, der braucht den so genannten gelben Schein und dies hier wird den Antrag massiv erleichtern.
Leider lehnen aktuell etwas 230 Ausländerverwaltungen die Ausstellung des gelben Scheines ab, oder sie stellen die Korrespondenz ein. Sie verlangen rechtswidrig einen sachbescheidungsnschweis. Die Ablehnung kommt nach teso Urteil (Urteilsbegründung 22-24) dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit gleich. Man ist dann nur noch Staatsangehöriger in einem der 25+1 Bundesstaaten des deutschen Kaiserreichs. Also dem Bundesstaat in dem der väterliche Vorfahren vor 1914 geboren wurde.
Die Ablehnung kommt nach teso Urteil (Urteilsbegründung 22-24) dem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit gleich. Man ist dann nur noch Staatsangehöriger in einem der 25+1 Bundesstaaten des deutschen Kaiserreichs. Also dem Bundesstaat in dem der väterliche Vorfahren vor 1914 geboren wurde.