Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 4. Dezember 2020, in zweiter Lesung über den Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2021 (Allgemeine Finanzverwaltung) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/23323, 19/23324). Allgemeine Finanzverwaltung Im Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Darunter fallen vor allem die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU (BNE steht für Bruttonationaleinkommen) werden im Einzelplan als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen Deutschlands an inter- und supranationalen Einrichtungen in den Einzelplan eingestellt. Die Einnahmen belaufen sich auf 302,34 Milliarden Euro, davon 293,03 Milliarden Euro Steuern und steuerähnliche Abgaben. Die Ausgaben werden mit 92,91 Milliarden Euro beziffert, darunter 59,37 Milliarden Euro an Zuweisungen und Zuschüssen. Vier Änderungsanträge der FDP In zweiter Lesung stimmt der Bundestag zunächst über vier Änderungsanträge der FDP (19/25046, 19/25047, 19/25048, 19/25049) zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung ab. Im ersten Änderungsantrag (19/25046) fordert die Fraktion die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020, der sogenannten „kalten Progression“ und des „Mittelstandsbauchs“ im Einkommensteuertarif und die Einführung einer „negativen Gewinnsteuer“. Mit ihrem zweiten Änderungsantrag (19/25047) wollen die Liberalen 48,2 Milliarden Euro aus der allgemeinen Rücklage, der ehemaligen Asyl- und Flüchtlingsrücklage, entnehmen, um so die Nettokreditaufnahme um diesen Betrag senken zu können. Der dritte Änderungsantrag (19/25048) zielt darauf ab, die Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes von null auf 2,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Mit dem vierten Änderungsantrag (19/25049) sollen die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge um 1,2 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro abgesenkt werden. Entschließungsanträge der AfD Die AfD hat zwei Entschließungsanträge eingebracht, die im Zusammenhang mit der dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 2021 am 11. Dezember abgestimmt werden sollen. Im ersten Antrag fordert die Fraktion, den Steuertarif nach Paragraf 3 des Stromsteuergesetzes um 95 Prozent auf „das europäisch zulässige Minimum von einem Euro je Megawattstunde zu reduzieren“ (19/25024). Im zweiten Entschließungsantrag verlangt die AfD den Ausstieg aus dem Treibhausgasemissionshandel sowie die Abschaffung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/25025). Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/08.12.2020)

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