"Das Verfahren sei eingeleitet worden, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken. Ein Untersuchungshaftbefehl sei "gegen einen Beschuldigten wegen eines dringenden Tatverdachts und des Vorliegens eines Haftgrundes am 24. März 2021" erlassen worden. "Dieser wurde dem Beschuldigten am 25. März 2021 eröffnet und in Vollzug gesetzt", heißt es weiter in der Erklärung. Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung werde weiterhin hingewiesen.
In dem Komplex hatte die Generalstaatsanwaltschaft zuletzt ihre Ermittlungen auf fünf Verdächtige ausgeweitet. Darunter sind der früher für die CSU im Bundestag sitzende Abgeordnete Georg Nüßlein und der langjährige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Beide sollen hohe Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Maskengeschäften kassiert haben."
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