Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). Ihren Gesetzentwurf berät der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend. Ebenfalls abschließend befassen sich die Abgeordneten im Rahmen der einstündigen Debatte mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG (19/23714) sowie zwei Vorlagen von FDP und der Linken: Die Liberalen schlagen in ihrem Antrag vor, langfristige Stromlieferverträge zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben (19/20532). Die Linksfraktion dringt auf eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele (19/23933). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung angekündigt. Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität In dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) soll das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies solle sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen. Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann. Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So sollen Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen können. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen ist die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt geplant. Bundesrat zeigt sich enttäuscht Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt die Länderkammer. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. „Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanziert der Bundesrat. Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie begrüße das Engagement des Bundesrates für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrates lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, heißt es beispielsweise dazu.…