"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll demnach die Befugnis erhalten, den Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird."
"Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Überwachen eines laufenden verschlüsselten Austauschs. Damit soll das BfV etwa auch Internet-Telefonate oder Videokonferenzen via Facetime, Google Hangouts, Skype oder Zoom abhören dürfen."
"Ferner wollte der Innenminister Staatsschützern und BND-Agenten die Lizenz erteilen, für "Vorbereitungshandlungen" zum Aufspielen des Bundestrojaners auf private Endgeräte heimlich die Wohnung einer Zielperson betreten zu können. Rechtswissenschaftler lehnen einen solchen Schritt als sehr tief in die Grundrechte der Betroffenen einschneidende Maßnahme ab."
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t.me/SandraGabriel269