Hallo zusammen, ich "streite" mich seit einiger Zeit mit der Direktorin meiner Tochter (13) wegen Maskenpflicht. Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben verfasst, das ich Euch anbei anhänge. Ihr dürft es für Eure Zwecke gern verwenden, ändern, anpassen. Die Direktorin hat bereits darauf geantwortet und zugesichert, dass die Maskenpflicht unbedenklich sei, "sonst hätte die Landesregierung das ja nicht beschlossen". Die Kinderärztin war mit Grund NICHT dazu bereit, eine kinderärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für's Maske-Tragen auszustellen.
Was bedeutet das?
Die Direktorin hat es unterlassen, eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vorzunehmen. Sie setzt unkritisch eine Weisung ihres Dienstherrn um. Das widerspricht ihrer Remonstrationspflicht. Diese resultiert aus den Grundrechten des von der Maskenpflicht betroffenen Kindes. Das begründet eine Strafbarkeit.
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