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Keine Asylanten im Seniorenheim: Protestkundgebung in Meißen, Landtagsabgeordneter der SPD ergreift das Wort

Trotz regnerischem Wetter fanden sich am Mittwochabend zahlreiche Bürger zu einer Protestversammlung gegen die geplante Unterbringung von Asylbewerbern in einem Meißener Seniorenheim ein. Zu der Versammlung aufgerufen hatte Kreisrat Peter Schreiber, einer der Aktivposten der Bürgerbewegung der FREIEN SACHSEN in der Region. Überraschenderweise machte von der Möglichkeit des offenen Bürgermikrofons auch der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Richter Gebrauch, der jedoch nicht zum eigentlichen Thema sprach, sondern die Bürger aufklären wollte, was sie doch für Grundrechte in diesem Land hätten. Nun, den Einsatz der SPD für elementare Grundrechte haben wir in den letzten drei Jahren oft genug gesehen.

Überall in Sachsen wehren sich die Menschen gegen die Asylflut. Und das ist richtig so.

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32 comments

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OstOstOstdeutschland!
Nrw sollte wie ein Krebsgeschwür aus der brd entfernt werden und Sachsen/Thüringen--Mitteldeutschland erneut eigenstaatlich werden, dann hätten die Deutschen möglicherweise noch eine Zukunft.
Tja, als ich, ein Feind des abgeschafft geglaubten SED Unrechtssystems, habe 1990 vor dem Abriss der innerdeutschen Grenze gewarnt. Was denkst Du was ich mir da für Sprüche anhören musste.
Jetzt ist sie halt weg und wir Mitteldeutschen sind schutz- und wehrlos den feindlichen Landnehmern ausgeliefert.
Ein Teichbinnenfischer sagte mir damals, "ich reiße doch nicht meine Wehre zwischen dem Graben und meinen Teichen weg, nur weil gerade mal Niedrigwasser ist" und sehe dann schutzlos zu, wie meine Teiche überschwemmt werden, wenn Hochwasser eintritt". Selbiges Prinzip trifft für eine Grenze zu, nur eben auf eine andere Art der Beschaffenheit..
Vepiss Dich mit dieser Scheiße, Kerl!
Als ich vor Gericht stand (Anklage wegen, unerlaubte Beteiligung an einer nicht erlaubten Demonstration...), sagte ich dem Richter selbige Worte wie dieser Volksverräter. Half aber aber nichts, musste zahlen.
Bernhard Wedlich
Kommentar der Heidenauer Wellenlänge : Auf ein Wort, Herr Richter
Mit einigem Befremden haben wir heute anlässlich der Protestveranstaltung in Meißen Ihre kurze Rede zur Kenntnis genommen. Ein Mann Ihrer Bildung und Ihrer sprachlichen Möglichkeiten blieb in unseren Augen weit hinter dem Erwartbaren zurück, sowohl in der sprachlichen Klarheit, der inhaltlichen Aussage und auch dem Respekt, den man den zu Recht empörten Demonstranten entgegenbringen sollte.
Vorangestellt ein Zitat aus 2019, welches beim Sommerfest der Landespressekonferenz
in Dresden zum „Zitat des Jahres“ gekürt wurde:
„In der Demokratie hat jeder Idiot das Recht, immer wieder mit einem vernünftigen Gegenargument konfrontiert zu werden, um aus seiner Kammer der Idiotie herausgeholt zu werden.“
Sie kennen dieses Zitat sicher, es stammt ja von Ihnen.
Erlauben Sie uns also den Versuch, mit Argumenten in Ihre Kammer der Idiotie etwas Ordnung zu bringen.
„Das Asylrecht ist auch ein Grundrecht“ – so ungenau formulierten Sie zum Beginn Ihrer Rede, denn schauen wir uns den betreffenden Artikel 16a GG an, steht dort keinesfalls, dass in Deutschland jeder der über 8 Mrd. Menschen weltweit ein Grundrecht auf Aufnahme und Asyl hat, sondern es erfolgt eine Einschränkung.
Art. 16 a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Und es erfolgt im Art. 16 a (2) GG eine weitere und wesentliche Einschränkung.
(2) 1Auf Absatz 1 kann sich NICHT berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Also eine Einreise über die polnische oder tschechische Grenze begründet eben kein Grundrecht auf Asyl, selbst wenn der Bewerber politisch verfolgt sein sollte. Jeder, der illegal einreist, sich schleusen lässt ist ein Straftäter. Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (siehe § 95 AufenthG).
Von dem Grundirrtum ausgehend, dass dieses Schutzrecht ein Jedermannsrecht ist, unterstellen Sie dann in einer wirklich frechen Art und Weise den Demonstranten, sie sollen sich doch ehrlich machen und zugeben, dass sie Grundrechte abschaffen wollen. Nein, wie Sie an der Argumentationskette sehen, wollen die Menschen nur, dass unser Grundgesetz eingehalten wird. Enttäuschend, das gerade von Ihnen so undifferenziert argumentiert wird. Als praktizierender Christ und Theologe sollte Ihnen das neunte Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. (2Mo 23,1; 5Mo 19,18; Eph 4,25) bekannt sein. Wer ist also der Verfassungsfeind, derjenige, der auf Einhaltung des Grundgesetzes dringt oder derjenige, der es nicht beachtet?
Wir hätten uns in den vergangenen Jahren auch gefreut, wenn sie für die tatsächlichen Grundrechte so massiv eingetreten wären und staatliches Handeln in Frage gestellt hätten. Doch die Verteidigung dieser Rechte war Ihnen nicht so wichtig wie das vermeintliche Recht von Fremden, in die Vorzüge unseres Sozialsystems einzureisen.
Ihre einzige Sorge bestand damals darin, Demonstranten auf den Weg zu geben: „Und passen Sie bitte auf, dass sie nicht mit Gewaltbereiten oder Rechtsextremisten in einen Topf geworfen werden müssen, weil Sie dort sind, wo die sind", um in einer Empfehlung an die Presse zu enden: „"Ich empfehle, denen nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken."
Wer Rechtsextremist ist, bestimmt dann wer?
Bernhard Wedlich
Kommentar der Heidenauer Wellenlänge : Auf ein Wort, Herr Richter Mit einigem Befremden haben wir heute anlässlich der Protestveranstaltung in Meißen Ihre kurze Rede zur Kenntnis genommen. Ein Mann Ihrer Bildung und Ihrer sprachlichen Möglichkeiten blieb in unseren Augen weit hinter dem Erwartbaren zurück, sowohl in der sprachlichen Klarheit, der inhaltlichen Aussage und auch dem Respekt, den man den zu Recht empörten Demonstranten entgegenbringen sollte. Vorangestellt ein Zitat aus 2019, welches beim Sommerfest der Landespressekonferenz in Dresden zum „Zitat des Jahres“ gekürt wurde: „In der Demokratie hat jeder Idiot das Recht, immer wieder mit einem vernünftigen Gegenargument konfrontiert zu werden, um aus seiner Kammer der Idiotie herausgeholt zu werden.“ Sie kennen dieses Zitat sicher, es stammt ja von Ihnen. Erlauben Sie uns also den Versuch, mit Argumenten in Ihre Kammer der Idiotie etwas Ordnung zu bringen. „Das Asylrecht ist auch ein Grundrecht“ – so ungenau formulierten Sie zum Beginn Ihrer Rede, denn schauen wir uns den betreffenden Artikel 16a GG an, steht dort keinesfalls, dass in Deutschland jeder der über 8 Mrd. Menschen weltweit ein Grundrecht auf Aufnahme und Asyl hat, sondern es erfolgt eine Einschränkung. Art. 16 a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Und es erfolgt im Art. 16 a (2) GG eine weitere und wesentliche Einschränkung. (2) 1Auf Absatz 1 kann sich NICHT berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Also eine Einreise über die polnische oder tschechische Grenze begründet eben kein Grundrecht auf Asyl, selbst wenn der Bewerber politisch verfolgt sein sollte. Jeder, der illegal einreist, sich schleusen lässt ist ein Straftäter. Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sind strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (siehe § 95 AufenthG). Von dem Grundirrtum ausgehend, dass dieses Schutzrecht ein Jedermannsrecht ist, unterstellen Sie dann in einer wirklich frechen Art und Weise den Demonstranten, sie sollen sich doch ehrlich machen und zugeben, dass sie Grundrechte abschaffen wollen. Nein, wie Sie an der Argumentationskette sehen, wollen die Menschen nur, dass unser Grundgesetz eingehalten wird. Enttäuschend, das gerade von Ihnen so undifferenziert argumentiert wird. Als praktizierender Christ und Theologe sollte Ihnen das neunte Gebot „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. (2Mo 23,1; 5Mo 19,18; Eph 4,25) bekannt sein. Wer ist also der Verfassungsfeind, derjenige, der auf Einhaltung des Grundgesetzes dringt oder derjenige, der es nicht beachtet? Wir hätten uns in den vergangenen Jahren auch gefreut, wenn sie für die tatsächlichen Grundrechte so massiv eingetreten wären und staatliches Handeln in Frage gestellt hätten. Doch die Verteidigung dieser Rechte war Ihnen nicht so wichtig wie das vermeintliche Recht von Fremden, in die Vorzüge unseres Sozialsystems einzureisen. Ihre einzige Sorge bestand damals darin, Demonstranten auf den Weg zu geben: „Und passen Sie bitte auf, dass sie nicht mit Gewaltbereiten oder Rechtsextremisten in einen Topf geworfen werden müssen, weil Sie dort sind, wo die sind", um in einer Empfehlung an die Presse zu enden: „"Ich empfehle, denen nicht zu viel Aufmerksamkeit zu schenken." Wer Rechtsextremist ist, bestimmt dann wer?
Nur wird diese Aufklärung auch wieder an so einem schmierigen Typen abrutschen, wie man es ja von diesen Politstatisten und Erfüllungsgehilfen gewohnt ist.
Man muss solche Tyopen schon von Angesicht zu Angesicht mit solchen Argumenten kommen.
Bernhard Wedlich
Dazu hat so ein Typ viel zu flinke Füße, er stellt sich ja keiner Diskussion.
Ich nenne das immer "Feigheit vor dem Feind", denn für die sind wir ja Feinde (der "Demokratie und des Rechtsstaates").