https://www.dewiki.de/Lexikon/St%C3%A4ndige_ImpfkommissionKritik an der STIKO
Durch die Einführung der Kostenübernahme der von der STIKO empfohlenen Impfungen in der Gesundheitsreform am 1. April 2007 haben die Empfehlungen der STIKO Einfluss auf die Kosten des Gesundheitssystems und auf den Umsatz von pharmazeutischen Produkten.[10]
Kritiker fordern bereits seit längerem die vollständige finanzielle Unabhängigkeit der Mitglieder der STIKO von Impfherstellern, die gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang wird eine mangelnde Transparenz bei Arbeitsweise und Nebentätigkeiten von Mitgliedern bemängelt.[11] 12 von 16 Mitgliedern[12] der STIKO wurden solche Nebentätigkeiten für Pharmaunternehmen oder von diesen unterstützten Organisationen vorgehalten.[13] So hatte auch die Organisation Transparency International für März 2009 bei der Schweingrippeimpfung festgestellt, „dass die Mehrzahl der derzeit 16 Mitglieder mehr oder minder intensive Kontakte, darunter auch bezahlte Tätigkeiten, zu den wichtigsten Herstellern von Impfstoffen haben.“[14] Der Pharmakritiker Wolfgang Becker-Brüser betonte aber, dass durch solche Kontakte nicht zwangsläufig eine Beurteilung einzelner Impfstoffe voreingenommen oder industriegesteuert gewesen sein muss.[13]
Im Herbst 2007 legte Heinz-Josef Schmitt seinen Vorsitz der STIKO nieder und nahm einen Posten in der pharmazeutischen Industrie bei Novartis Vaccines and Diagnostics an.[15][16] Schmitt gab an, bereits Anfang 2007 den Wunsch gehabt zu haben, an klinischen Prüfungen mit Impfstoffen involviert zu werden; da dies nur in enger Kooperation mit Impfstoffherstellern gehe, sah er einen Interessenkonflikt und gab seine Mitgliedschaft bei der STIKO auf.[16] Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte zu diesen Vorgängen im Oktober 2007 eine kleine Anfrage (16/6718) an die Bundesregierung, in der ein Katalog von Fragen zur Arbeitsweise der STIKO vorgelegt wurde. Die Bundesregierung sah in ihrer Antwort keine Kritikpunkte an der Arbeit der Impfkommission – so seien die STIKO-Beschlüsse seit 2004 „wissenschaftlich ausführlich begründet“, außerdem haben sich STIKO-Mitglieder vor ihrer Berufung verpflichtet auf mögliche Befangenheit hinzuweisen.[15][17] Gleichwohl kündigte die Bundesregierung an, dass „die Verfahren zur Gewährleistung der Unbefangenheit und Transparenz der Arbeit . . . weiter ausgebaut werden“, und stellte in Aussicht, potenzielle Interessenkonflikte der Kommissionsmitglieder zukünftig zu veröffentlichen.[17] Diese sind mittlerweile im Online-Auftritt der STIKO aufgeführt.
Ende Oktober 2008 wurde die Geschäftsordnung geändert, um Zweifel an der Unvoreingenommenheit zu beseitigen; außerdem soll verhindert werden, dass „persönliche Auffassungen, Interessenkonflikte oder Lobbyisten der Impfstoffhersteller Einfluss auf die Entscheidungen“ nehmen können.[18] So müssen mittlerweile STIKO-Mitglieder vor jeder Sitzung alle möglichen Verbindungen zu Pharmakonzernen umfassend offenlegen.[18] Bei Zweifel dürfen STIKO-Mitglieder nicht an der Beratung teilnehmen:
„Ein Mitglied, bei dem ein sonstiger Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (Besorgnis der Befangenheit), darf insoweit nicht an der Beratung und Beschlussfassung der Kommission mitwirken.“
– Geschäftsordnung der STIKO vom 16. Oktober 2008 in der Fassung der Änderung vom 20. Juni 2014