JEDE zugelassene Partei der BRD darf eine kriminelle Vereinigung sein (StGB §129 Absatz 1 + Absatz 3, Satz 1). Sie sind von den Strafen ausgeschlossen. ausserdem
Zur BRD-Wahl berechtigt sind nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis(Ärzte,Richter,Anwälte,Söldner,Bedienstete,Parteigründer). siehe Wahlgesetz §12+ 116GG, dazu die kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS von der GrünenSchmoddersekte beachten. die Stimmen von PERSONA L-Ausweisträgern sind logischerweise ungültig, da sie keine Deutschen nach 116GG sondern Staatenlose sind.
ausserdem
Zur BRD-Wahl berechtigt sind nur Personen mit Staatsangehörigkeitsausweis(Ärzte,Richter,Anwälte,Söldner,Bedienstete,Parteigründer). siehe Wahlgesetz §12+ 116GG, dazu die kleine Anfrage zum Thema STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS von der GrünenSchmoddersekte beachten.
die Stimmen von PERSONA L-Ausweisträgern sind logischerweise ungültig, da sie keine Deutschen nach 116GG sondern Staatenlose sind.
https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/1883-staatsangehoerigkeitsausweis
"Übereinkommen über die Rechtsstellung der staatenlosen"
https://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain/opendocpdf.pdf?reldoc=y&docid=48904f2f2 (Artikel 27)
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html
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www.ddbradio.de
www.novertis.com
www.gemeinde-neuhaus.de
www.preussischer-herold.de
www.verfassunggebende-versammlung.de