SEHR WICHTIG ‼️

Die Schulen machen ab Montag den Zugang zur Schule von einem negativen Testergebnis abhängig, das ist unzulässig! Es gilt in Deutschland Schulpflicht damit einher geht ein Beschulungsrecht und zwar ein bedingungsloses. Die Testung einer gesunden Person ist unzulässig, alle Tests setzen voraus, dass ein Verdachtsfall vorliegt, also auch die Tests sind nur für die Fälle gedacht, dass der Verdacht einer Krankheit vorliegt. Wenn Sie oder Ihr Kind also gesund sind, liegt kein Verdachtsfall vor und eine Testung ist völliger Quatsch. Wenn die Schule von Ihnen oder Ihrem Kind verlangt, dass ein Test gemacht wird, obwohl das Kind gesund ist, und ansonsten der Zugang verwehrt wird, ist das eine Nötigung, strafbar gem. § 240 StGB. Wenn Sie das Kind dann, aus welchen Gründen auch immer doch zur Schule gehen lassen und notgedrungen in die Testung einwilligen, ist Ihre Einwilligung unfreiwillig, weil Sie ja gezwungen wurden, somit ist die Testung eine Straftat, nämlich eine Körperverletzung § 223 StGB und für die Schulleitung und die Lehrer ein Verstoß gegen § 225 StGB Misshandlung Schutzbefohlener im Amt. Diese Straftaten können Sie ab Montag auf jeder Polizeidiensststelle, bei jeder Staatsanwaltschaft anzeigen und Sie sollten das auch tun. Sie können diese Anzeige auch erstatten, wenn Ihr Kind zu Hause bleibt und 'nur' andere Kinder misshandelt werden. Denn diese Straftaten müssen von Amts wegen verfolgt werden und JEDER kann und muss sie anzeigen. Lassen Sie sich nicht von der Polizei abwimmeln, notfalls machen Sie Ihre Anzeige einfach schriftlich.

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